Kurzarbeit, weniger verdienen und nicht mehr für die ganze Familie sorgen können, in Zeiten von Corona eine große Herausforderung. Familien können den Notfall-Kinderzuschlag beantragen. Familien müssen dafür nicht mehr das Einkommen der letzten Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragsstellung.
Seit dem 1. April 2020 hat die Bundesregierung den Notfall-Kinderzuschlag eingeführt. Er soll Familien helfen, die kurzfristig ein geringes Einkommen haben und Unterstützung benötigen.
Alle Informationen unter http://www.notfall-kiz.de
Telefonseelsorge: https://www.telefonseelsorge-elbe-weser.de/
Ärztlicher Bereitschaft: 116 117
Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
Hilfeportal „sexueller Missbrauch“: 0800 22 55 530
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 oder 0800 111 0 333 erreichbar montags bis samstags von 14:00h – 20:00h
Muslimisches Seelsorgetelefon: 030 44 35 09 821
Hier finden Sie Informationen rund um die Familie. https://familienportal.de/
30.04.2020 Tag der gewaltfreien Erziehung
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und
andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 BGB, Abs. 2)
Die Würde der Kinder ist unantastbar, auch Kinder haben ein Recht auf die Respektierung ihrer Persönlichkeit. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2000 vom Deutschen Bundestag beschlossen.