Liebe Eltern der angehenden Vorschulkinder,
die Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministerium sind nun zu Papier gebracht und wir haben unser Konzept zur „Corona-Zeit“ erstellt. Die Vorgaben besagen, dass die Gruppen klein zu halten sind und räumlich und zeitlich von der Notbetreuung zu trennen sind. Auch hier sind wichtige Hygienevorschriften einzuhalten.
Wir starten ab dem 19.05.2020
Unser Konzept besagt:
- Drei Kleingruppen bis zu 10 Kinder können betreut werden
- Jeder Kleingruppe steht ein Nachmittag zur Verfügung (Di, Mi, Do)
- Wir teilen die Kinder in drei Gruppen ein, wir informieren Sie noch diese Woche telefonisch
- Das Angebot findet draußen statt, kleiden Sie Ihr Kind entsprechend
- Das Angebot findet in der Zeit von 13:00-17:00h statt
- Der Treffpunkt zu Beginn und Ende wird vor dem Eingang der Kirche sein, wir bitten hier um Einhaltung der Abstandsregelungen.
- Bitte packen Sie Ihrem Kind einen kleinen Rucksack mit etwas Proviant und einem Getränk
- Wir bitten um Pünktlichkeit und Erreichbarkeit über die uns im Kindergarten mitgeteilten Telefonnummern
- Wir planen Angebote im Rahmen der in Abstimmung mit der Grundschule empfohlenen Förderbereiche
Wichtig:
- Die Gruppen dürfen im Verlauf nicht neu gemischt werden
- Wer eine Notbetreuung am Vormittag in Anspruch nimmt, darf sein Kind nicht gleichzeitig ins Nachmittagsangebot geben. (Fragen hierzu können wir telefonisch klären)
Noch in dieser Woche informieren wir die Elternvertreter.
Kindergarten Hechthausen J.Cürten
3-Stufen-Modell des Wiedereinstiegs
Im ersten Schritt der Ausweitung der Notbetreuung (vom 11.05. bis ….) werden zunächst unter enger Beobachtung des Infektionsgeschehens und Einhaltung des Rahmenhygieneplans Kinder aufgenommen. Berücksichtigt werden weiterhin Kinder deren Sorgeberechtigten in Berufszweigen von allgemeinen Interesse arbeiten. Daneben sind Härtefälle zu berücksichtigen und Kinder mit Unterstützungsbedarfen.
Für die Kinder, die im Sommer 2020 eingeschult werden, planen wir zusätzlich abseits der Notbetreuung und von dieser zeitlich und räumlich getrennt, in kleinen, konstanten Gruppen ab dem 19.05.2020 ein Angebot im Freien. Einzelheiten erfahren Sie hierzu zeitnah. Wir werden ab Mitte dieser Woche telefonisch zu den betreffen Familien Kontakt aufnehmen.
Frühestens Ende Juni, abhängig von der weiteren Entwicklung und den gemachten Erfahrungen läutet das Ende der ausgeweiteten Notbetreuung ein und bildet den Übergang zur Regelbetreuung. Jedem Kind ist ein Angebot zum Besuch der KiTa zu machen, dabei hängen Umfang und Dauer dieser Angebote vom Infektionsgeschehen und den räumlichen wie personellen Ressourcen ab. Bei positiver Entwicklung können die Nachmittagsangebote Schritt für Schritt in die Notbetreuungsgruppen integriert werden.
Ab August 2020 sind die Planungen unter Vorbehalt wie folgt:
• Bei weiterer Entspannung der infektionshygienischen Lage, wird der Rechtsanspruch auf Betreuung gemäß § 24 SGB VIII in den Kindertageseinrichtungen nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt. In diesem Fall haben somit alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung.
• Es kann aber zu Einschränkungen kommen, wenn z.B. das Betreuungspersonal noch nicht vollumfänglich zur Verfügung steht. Somit müssen alle Beteiligten sich auch noch in dieser Stufe darauf einstellen, dass es punktuell z.B. zu Gruppenschließungen oder zu einer Reduzierung der Aufnahme von Kindern kommen kann. Der landesrechtliche Fachkraft-Kind-Schlüssel ist anwendbar. Auch die übrigen Mindeststandards sind wieder einzuhalten.
• Auch in dieser Stufe müssen das weitere Infektionsgeschehen präzise im Blick behalten und im hohen Maße Hygiene- und Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
• Kommt es zum erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens, müssen Träger und Einrichtungen darauf vorbereitet sein, im Rahmen einer Rückstufung auf eine frühere Stufe wieder auf eine Notbetreuung umstellen zu können. In diesem Fall würden dann die Einschränkungen erneut auf Basis des Infektionsschutzgesetzes gelten. Zu den Kindern, die vorübergehend weiter zu Hause betreut werden, halten wir weiterhin Kontakt (z.B. durch Anrufe, Briefe, Videobotschaften, Informationen für Eltern, Bastel- und Beschäftigungsideen, o.ä.).