Kranheitssymptome

Seit heute gilt laut Niedersächsischem Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung Stand 25.08.2021.

Vor Betreten einer Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle sollte geklärt
sein, ob ein Kind oder eine erwachsene Person wirklich gesund ist.

Sofern ein Kind Krankheitssymptome wie geringfügigen Schnupfen, gelegentliches Husten,
Halskratzen oder Räuspern oder andere Symptome zeigt, die auf eine SARS-CoV-2
Infektion zurückgehen könnten, führen die Personensorgeberechtigten einen Antigen-
Schnelltests zur Laienanwendung durch oder lassen die Symptome ärztlich abklären. Bis
zur Abklärung darf das Kind die Kindertagesbetreuung nicht besuchen.

Sofern Symptome durch eine bekannte Vorerkrankung erklärt werden können, ist eine Abklärung nicht notwendig.

Sollten während der Betreuung bei einem Kind Fieber und/oder Anzeichen ernsthafter
Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zurückgehen
könnten, sollte das Kind bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten unter
Aufsicht von seiner Gruppe abgesondert werden. Dies gilt auch für weitere aus dem
gleichen Haushalt in der Einrichtung betreute Kinder.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link :

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html