Umgang mit einem positivem Selbsttest

Liebe Eltern,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die aktuelle Vorgehensweise bei einem positiven
Schnelltest/Selbsttest/Ihres Kitakindes informieren.

Im Falle eines positiven Schnelltests/Selbsttests bei Ihrem Kind:

  • Informieren Sie umgehend die Kitaleitung.
  • Veranlassen Sie sofort die Absonderung Ihres Kindes und einen PCR-Test
  • Im Falle einer Bestätigung des Ergebnisses durch einen positiven PCR Test
    informieren Sie ebenfalls die Kitaleitung
  • Informieren Sie alle engen Kontaktpersonen über die Infektion (Personen mit denen
    in den letzten zwei Tagen oder seit Durchführung des Tests enger Kontakt bestand)
  • Für Ihr Kind gilt nun laut Nds. Absonderungsverordnung eine zehntägige
    Isolationsfrist (ab dem Tag des positiven Tests), wichtig: dies gilt auch ohne
    Veranlassung des Gesundheitsamtes (Absonderungsverordnung) !
  • Nach 7 Tagen besteht die Möglichkeit, Ihr Kind mittels eines zertifizierten Schnelltests
    oder eines PCR-Tests aus der Isolation herauszutesten.
  • Der entsprechende Testnachweis muss der Kitaleitung vorgelegt werden.

Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Grafik zur Absonderungs-
verordnung sowie dem Infoschreiben des Landkreises.

Kita-Kinder sollen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht in Quarantäne, es sei denn, es
besteht ein zusätzlich privater enger Kontakt zu dem Indexfall.

Sollte in Ihrer Kita ein Coronafall auftreten, empfehlen wir jedoch grundsätzlich die
vorsorgliche Testung aller in Kontakt getretenen Kinder für mindestens 5 Tage.

Benötigen Sie für Ihre Quarantäne eine Bescheinigung, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an
das Gesundheitsamt. E-Mail:
absonderung.corona@landkreis-Cuxhaven.de


Mit freundlichen Grüßen,

Gesundheitsamt Landkreis Cuxhaven

 

Infoschreiben-2022

2022-01-15_AbsonderungVO_kompakt_Grafiken