Testpflicht

Liebe Eltern,
ab dem 15. Februar 2021 startet die Testpflicht für die Kindergartenkinder in Niedersachsen. Getestet werden müssen alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Lediglich für Kinder, die bereits die Auffrischungsimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht.

Das bedeutet, es gilt ein Zutrittsverbot für geschlossene Räume einer Kindertageseinrichtung, wenn nicht ein Nachweis über eine negative Testung erbracht wird.

Die Testpflicht besteht dreimal die Woche. Wir empfehlen eine Testung am Montag, Mittwoch und Freitag vor dem Besuch in unserem Hause.

Mit dem beigefügten Formular bestätigen Sie, dass Sie sich an die Vorgaben des Landes halten.
Bitte geben Sie uns dieses Formular schnellstmöglich unterschrieben zurück. (1. Deckseite)

Achtung:
Sobald wir einen aktuellen Corona-Fall in unserer Tageseinrichtung haben, bitten wir um ein tägliches Testen Ihres Kindes.
Kinder sollen mit der Testung keinesfalls traumatisiert werden und der Gefahr von Verletzungsrisiken ausgesetzt sein. Das bedeutet, es soll keine Testung unter Zwang stattfinden. Sollte das Kind die Testung nicht tolerieren, reicht für die Erfüllung der Testpflicht die Testung einer erwachsenen Bezugsperson im Haushalt des Kindes aus. Die Testpflicht ist unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus des Elternteils. Über eine Umfeldtestung muss die Kindertagesstätte informiert sein.

Wir danken für Ihre gute Zusammenarbeit. Gemeinsam kommen wir durch diese schwierige Zeit!
Ihr Kitateam

Brief:

Testpflicht

Tägliche Bescheinigungen:

Mit dieser Bescheinigung erkläre ich