Die allgemeinen Benutzungsregelungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages der zwischen Eltern und dem Träger des Ev. Kinderhauses St. Marien, der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hechthausen, geschlossen wird.
Sie gelten sowohl für die Kindergartengruppen als auch für Krippe und Hort. Sie beinhalten folgende Punkte, die für die Betreuung des angemeldeten Kindes relevant sind.
- Zielsetzungen
- Gruppen- und Betreuungsangebot
- Aufnahme des Kindes
- Öffnungszeiten
- Aufsicht
- Versicherung
- Krankheitsfälle
- Elternbeitrag (Staffelung der Beiträge, Anmerkungen zur Beitragsbefreiung)
- Abmeldung
- Kündigung
- Datenschutz
- Betreuungsvertrag für Vormittagsgruppen