Kinderschutzkonzept

Aus unserem Kinderschutzkonzept

Das Vorwort

„Ich meine nicht, dass ich schon vollkommen bin und das Ziel erreicht habe. Ich laufe aber auf das Ziel zu, um es zu ergreifen, nachdem Jesus Christus von mir Besitz ergriffen hat.“ (Philipper 3,12)

Jeder Mensch ist unvollkommen. Auch jeder Vater, jede Mutter und auch die Fachkräfte in evangelischen Kindertagesstätten. Menschliche Aktionen und Reaktionen in Arbeit und Beziehungsarbeit mit Kindern sind geprägt und gefiltert durch die eigenen Emotionen, Erfahrungen und soziale Beziehung zum Kind. Unweigerlich kommt es somit immer wieder zu Situationen, in denen die Rechte von Kindern (festgelegt in der UN-Kinderrechtskonvention) durch Erwachsene beschnitten werden. Dies passiert sowohl aufgrund der menschlichen Unvollkommenheit, aber auch um andere Rechte von Kindern zu gewährleisten. So steht beispielsweise das Recht auf freie Entscheidung, dem Recht auf Schutz gegenüber.

In unserer Arbeit im Evangelischen Kinderhaus St. Marien und für die Erziehungspartnerschaft mit den Familien der Kinder akzeptieren wir den Umstand der Unvollkommenheit im Umgang mit Kindern. In Selbstreflexion, kollegialer Beratung und Gesprächen mit den Familien erarbeiten wir neue Perspektiven und alternative Herangehensweisen. In diesem Bewusstsein nähern wir uns dem Ziel einer kindeswohlgefährdungsfreien Begegnung immer näher an, getragen und begleitet von der Vollkommenheit Jesus Christus.

Der Kindergarten Hechthausen ist nun seit mehr als einem halben Jahrhundert ein fester Grundstein für die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern.

Wir achten Menschen in ihrer Persönlichkeit, begegnen ihnen mit Wertschätzung und Respekt, unabhängig von Religion, Herkunft und Weltanschauung.

Dies stellt im Hinblick auf die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) eine Erweiterung unseres bestehenden Konzeptes dar.

 

Mit Inkrafttreten des BKiSchG (Bundeskinderschutzkonzept) wird dem Team und ehrenamtlichen Vorständen in Sachen Kinderschutz Verantwortung übertragen. Sie haben Sorge zu tragen, dass:

 

  • die Rechte der Kinder gewahrt werden (Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989)
  • Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten in der Einrichtung geschützt werden
  • die Kinder Schutz erfahren bei Kindeswohlgefährdung in Familie und Umfeld
  • geeignete Verfahren der Beteiligten entwickelt, weiterentwickelt und angewendet werden
  • es gibt Möglichkeiten positive/negative Anregungen in persönlichen Angelegenheiten zu kommunizieren (s. Punkt 4)
  • Verfahren zum Schutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgeschrieben sind und angewendet werden.

All diese Anforderungen werden in dem vorliegenden Schutzkonzept berücksichtigt und festgeschrieben. Das Konzept ist allen Beteiligten bekannt und wird neuen Mitgliedern/Mitarbeiter/innen vorgelegt.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Team des Evangelischen Kindergartens und dem Träger gemeinschaftlich erarbeitet und wird laufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt (EINMAL JÄHRLICH). Es dient dem Schutz und dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und der Mitarbeiter/innen in der Einrichtung. Ziel des Konzeptes ist die Prävention von (sexuellen) Übergriffen, einer sexualisierten Atmosphäre oder (geschlechterspezifischer) Diskriminierung.

Unsere Inhalte

  1. Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit

1.1. Altersgemäße Aufklärung der Kinder

1.2. Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen

1.3. Nähe und Distanz

1.4. Schutz der Intimsphäre der Kinder

  1. Teamkultur
  2. Beteiligung

3.1. Beteiligung der Kinder

3.2. Beteiligung der Eltern

3.3. Beteiligung des Teams

  1. Beschwerdemanagement

4.1. Beschwerden durch die Kinder

4.2. Beschwerden durch andere Personengruppen

  1. Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen

5.1. Kinderschutz und Beratung

5.2. Förderung des einzelnen Kindes z.B. bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen

5.3. Förder- und Beratungsmöglichkeiten für Familien in Krisensituationen

5.4. Supervision & Beratung in frühpädagogischen Fragen, Forschung und Dokumentation

5.5. Fortbildungen

  1. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

6.1. Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung

6.2. Vorgehen bei Gefährdung außerhalb der Einrichtung

7.0 Schlussbemerkung

7.1 Anhang Kritikbögen